Bundesgerichtshof entschied über Lehrerbewertung im Internet

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil v.  23.06.2009 die Revision einer Lehrerin gegen die Betreiber des Lehrerbewertungsportals spickmich.de abgewiesen und bestätigte damit die Enscheidungen der Vorinstanzen und bekräftigte das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zugunsten von spickmich.de. Die Klägerin wurde mit der Note 4,3 bewertet und sah sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie beantragte daher die Löschung ihres Namens. Zuvor war sie mit der Klage bereits vor dem Landgericht Köln sowie dem Oberlandesgericht Köln gescheitert.

Zur Presseerklärung des Bundesgerichtshofs …

Zum Weblog von Thorsten Feldmann (Rechtsanwalt), der spickmich.de im Verfahren vertrat …

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